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Gemeinschaftsunterkunft - Auszugsantrag Prüfung Wohnsitznahme außerhalb - Art. 4 Abs. 5 AufnG (Regierung von Schwaben)

Der Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft kann online beantragt werden. Eine Befreiung von der Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften kann in begründeten Ausnahmefällen gewährt werden. Begründete Ausnahmefälle können sein: Krankheit, Schwangerschaft, auf Dauer gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen oder Vermögen und familiäre Gründe. Weitere wichtige Gründe ähnlichen Gewichts sind vorstellbar. 

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Schwaben