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Wasserrecht - Anzeige eines Erdaufschlusses

Sie können einen Erdaufschluss nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Art. 30 Bayer. Wassergesetz (BayWG) online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Cham