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Meldung zur Registrierung als Lebensmittelunternehmer

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert nicht nur Lebensmittel, sondern auch Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse, um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten. Sie können diese Leistung auch online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München