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GeoLIS.Feuerwerksverbotszone

Die digitalen Karten dienen in erster Linie der schnellen Orientierung und Aufklärung. Rechtsverbindliche Aussage werden nur von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde erteilt. Außerdem stellt die Karte keine abschließende Bewertung über den naturschutzrechtlichen Schutz auf einer Fläche dar.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg