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Meldung nach Art. 6 der Verordnung über Lebensmittelhygiene, Registrierung von Lebensmittelunternehmen

Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer Tätigkeiten ausführen die Produktion, die Verarbeitung und den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde registrieren lassen. Die Registrierung können Sie mit diesem Online-Verfahren bequem von zu Hause aus erledigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regensburg