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Benachrichtigung über eine meldepflichtige Krankheit in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz

Mit diesem Formular können Sie online eine Benachrichtigung über eine meldepflichtige Krankheit in Gemeinschaftseinrichtungen (nach §8 Abs. 1 Nr. 7 IfSG Infektionsschutzgesetz) beim Landratsamt Fürstenfeldbruck absenden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürstenfeldbruck