Logo Bayernportal
- kein Ort -

Umweltschutz - Anzeige für Erdaufschlüsse, Bohrungen

Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, können Sie dies hier online anzeigen gem. § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bad Kissingen