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Unterhaltsverpflichtungen, Vaterschaftsfeststellungen oder Sorgeerklärungen beurkunden lassen

Die Anerkennung der Vaterschaft und die Erklärung der gemeinsamen Sorge können beim zuständigen Amt beurkundet werden. Die Beurkundung ist eine höchstpersönliche Angelegenheit und kann nur durch persönliche Vorsprache bei einer Urkundsperson durchgeführt werden. Mit diesem Service können Sie das richtige Amt finden und anschließend die zu beurkundende Leistung anfragen. Um herauszufinden, ob eine Beurkundung für Sie in Frage kommt, beginnt die Anfrage mit einem Vorab-Check. Anschließend können Sie persönliche Daten angeben und einen Terminwunsch für die Beurkundung vor Ort im Amt übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München