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Lebensmittelüberwachung: Meldung eines Lebensmittelunternehmers

Die Meldung eines Lebensmittelunternehmers nach Art. 6 Lebensmittelhygiene-Verordnung kann online übermittelt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Dachau