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Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung eines Grabdenkmals

Die Errichtung eines Grabdenkmals auf dem kommunalen Friedhof muss vor der Ausführung durch die Gemeinde genehmigt werden. Für das Genehmigungsverfahren wird eine Gebühr von 20 € fällig.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Vierkirchen