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Zuwendung zum Ausgleich von Einsatzkosten bei Katastrophen - Antrag für kreisfreie Gemeinden, Landkreise und Bezirke (Regierung von Schwaben)

Kreisfreie Gemeinden, Landkreise und Bezirke können die Zuwendung zum Ausgleich von Einsatzkosten im abwehrenden Katastrophenschutz online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Schwaben