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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste) (Landratsamt Garmisch-Partenkirchen)

Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge online beantragen, die für die Ausübung sozialer Dienste eingesetzt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen