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Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft mit Alkoholausschank; Beantragung

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, bedürfen Sie einer Gaststättenerlaubnis. Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen erteilt und kann online beantragt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Oberallgäu