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Augsburger Stadtwappen (Nutzung); Beantragung

Die Stadt Augsburg besitzt nach Art. 4 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 5 der Verordnung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gebietsänderung (NHGV) das Markenrecht am Augsburger Stadtwappen, sodass eine Verwendung stets einer Genehmigung durch das Hauptamt der Stadt Augsburg bedarf. Wir behalten uns das Recht vor, Genehmigungen jederzeit entschädigungslos widerrufen zu können.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg