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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Die Infektionsschutzbelehrung können Sie mit dieser Anwendung digital durchführen. Im Anschluss an die Belehrung können Sie sich Ihre Bescheinigung sowie eine Quittung über die Bezahlung der Belehrung drucken bzw. herunterladen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Schweinfurt