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Prostitutionsgewerbe (Erlaubnis, Stellvertretungserlaubnis); Beantragung

Wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt (Prostitutionsstätte, -fahrzeug, -veranstaltung oder -vermittlung), bedarf der Erlaubnis. Mit diesem Formular können Sie einen Antrag für eine Prostitutionsstätte, für eine Prostitutionsveranstaltung oder eine Stellvertretererlaubnis stellen. Die Erlaubnis ersetzt keine anderen notwendigen Erlaubnis- und Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- und Immissionsschutzrechtes.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg