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Erklärung über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition (Stadt Aschaffenburg)

Hier können Sie die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition gem. § 36 WaffG erklären.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Aschaffenburg