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Wasserrecht - Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für sonstige Wasserentnahmen (z. B. Bewässerung, Brauchwasserversorgung)

Sie können den Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 15 Bayerisches Wassergesetz i.V.m. Art. 70 Bayerisches Wassergesetz für sonstige Wasserentnahmen (z. B. Bewässerung, Brauchwasserversorgung) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neu-Ulm