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Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO

Die Bauvorlageberechtigung ist erforderlich, um Genehmigungsplanungen für die Änderung bzw. Errichtung sowie den Abbruch von Bauwerken als verantwortlicher Planfertiger unterzeichnen zu dürfen.

Der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser ist für deren Inhalt öffentlich-rechtlich verantwortlich.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Kempten (Allgäu)