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Regionalmanagement und Regionale Initiativen, Förderrichtlinie Landesentwicklung (FöRLa) (Regierung von Schwaben)

Antragsberechtigte Regionale Initiativen können eine Regelförderung ggf. in Verbindung mit einer Sonderförderung, eine Sonderförderung Transformationsprozesse oder eine Sonderförderung Strategieprozesse im Rahmen der Förderrichtlinie Landesentwicklung (FöRLa) online beantragen. Ebenfalls möglich ist die Übermittlung von Unterlagen für Sachstandsberichte und Mittelabrufe, Änderungsanträge sowie für Abschlussberichte und Verwendungsnachweise.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Schwaben