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Benachrichtigung über eine meldepflichtige Krankheit in Gemeinschaftseinrichtungen

Mit diesem Formular können Sie online eine Benachrichtigung über eine meldepflichtige Krankheit in Gemeinschaftseinrichtungen (gemäß § 34 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz) beim Landratsamt Fürstenfeldbruck Landkreis absenden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürstenfeldbruck