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Antrag auf Sonderparkgenehmigungen Handwerker oder Soziale Dienste oder ähnliches nach §46 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung mit einheitlicher Geltungsdauer

Die unteren Straßenverkehrsbehörden können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren. Hier können Sie einen Onlineantrag stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach