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Wasserrecht - Bohranzeige gem. § 49 Abs. 1 WHG, Art. 30 BayWG

Sie können die Anzeige eines Erdaufschlusses, Bohranzeige für Errichtung von Grundwassermessstellen, Anzeige eines Garten- oder Brauchwasserbrunnens gem. § 49 Abs. 1 WHG, Art. 30 BayWG online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landsberg am Lech