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Auskunft aus dem Sorgeregister / Ausstellung einer Negativbescheinigung

Mit diesem Formular kann das Jugendamt eine Bescheinigung bezüglich des alleinigen Sorgerechts für die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter ausstellen. Die Bescheinigung erhalten Sie schriftlich per Post innerhalb einer Woche, in Einzelfällen kann es auch länger dauern, insbesondere wenn das Kind außerhalb des Landkreises geboren ist, denn in diesem Fall müssen wir erst die Bestätigung dort einholen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen