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Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung – Meldung von Betrieben als Lebensmittelunternehmer

Sie können die Meldung als Lebensmittelunternehmer nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Passau