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Tierschutz (Beschwerde); Meldung

Sie haben den aus Ihrer Sicht berechtigten Verdacht, dass Sie einen Tierschutzvorfall beobachtet haben? Dann können Sie eine Tierschutzbeschwerde über eine tierhaltende Person oder einen Vorfall einreichen. Ein wichtiger Hinweis: Der Vorfall muss sich im Stadtgebiet Augsburg ereignet haben bzw. die Tierhaltung muss im Stadtgebiet Augsburg sein.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg