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Meldung nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Wenn Sie Tätigkeiten ausüben, die mit der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde als Lebensmittelunternehmer registrieren lassen. Sie können die Meldung online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Schwandorf