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Notarielles Online-Verfahren für Registeranmeldungen

Anmeldungen zum Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister, Vereinsregister und zum Gesellschaftsregister können online mittels Videokonferenz von einer Notarin oder einem Notar beglaubigt und an das jeweils zuständige Registergericht weitergeleitet werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat