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Betreuungsanregung (Amtsgericht Neustadt a.d.Aisch)

Sie können die Durchführung eines Betreuungsverfahrens beim zuständigen Betreuungsgericht online anregen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Amtsgericht Neustadt a.d.Aisch