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Jagd - Genehmigung einer Gelegebehandlung von Gänsen

Sie können die Genehmigung zur Durchführung einer Gelegebehandlung von Gänsen nach Art. 33 Abs. 3 Nr. 5, Abs. 5 Nr. 2 BayJG online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Cham