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Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 - Anbringung Werbeanlagen und Markisen

Jede bauliche Veränderung an Bau- oder Bodendenkmälern oder in der Nähe solcher Denkmäler ist erlaubnispflichtig. Die Stadt Ansbach ist als Untere Denkmalschutzbehörde für das Stadtgebiet Ansbach zuständig für die Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisse (Anbringung von Werbeanlagen und Markisen). Auch für sonst nach der Bayer. Bauordnung genehmigungsfreie Maßnahmen ist eine Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ansbach