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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (vorort); Anmeldung

Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Sie eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt, sofern Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren Arbeitsplatz im Stadtgebiet Augsburg haben. Dieses Formular dient der Anmeldung zur Belehrung.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg