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Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)

Sie können eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth