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Abschussmeldung Rotwild

Der Revierinhaber hat über erlegtes oder verendet aufgefundenes Rotwild innerhalb einer Woche der unteren Jagdbehörde/ Forstbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.Die Meldung muss vom Revierinhaber gestellt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab