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Kindertageseinrichtung (Krankheit); Meldung

Meldepflichtige Krankheiten sind geeignet, das Wohl von Kinder in der Einrichtung zu beeinträchtigen, und müssen gemeldet werden (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII). Die Nennung der Namen von Erkrankten ist nicht notwendig.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg