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Bohranzeige für Aufschlüsse zur Baugrunderkundung gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz und Art. 30 Bayerisches Wassergesetz

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten: 

  • Lageplan M = 1:5.000 oder M = 1:1.000 mit Eintragung der Aufschlußpunkte

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Mühldorf a.Inn