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Öffentliche Veranstaltung auf Privatgrundstück beantragen

Sie können hier eine öffentliche Vergnügung anzeigen beziehungsweise den Antrag auf Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen auf nicht öffentlichen Raum stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg