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Lebensmittelpersonal - Anmeldung für die Präsenzbelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz

Sie können sich für die Belehrung für Personal zum Umgang mit Lebensmitteln gem. §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz online anmelden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Altötting