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Antrag auf Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann vom zuständigen Jugendamt aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten (sogenannte Negativbescheinigung oder Negativattest). Die Auskunft kann online beantragt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Kempten (Allgäu)