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Wasserrecht - Anzeige einer geplanten Brunnenbohrung zur Grundwasserentnahme

Mit diesem Online-Verfahren können Sie die Bohranzeige für die Errichtung eines Brunnens gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth