Ziel der Aus- und Weiterbildungsförderung ist es, allen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Es können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), dem Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beantragt werden.
- Schulische Fortbildungen in Vollzeitform sind grundsätzlich auch nach dem BAföG förderungsfähig. Hierunter fallen insbesondere der Bereich der öffentlichen oder staatlich anerkannten bzw. genehmigten Fachschulen und Fachakademien, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
- Auszubildende in vollzeitschulischen Fortbildungsmaßnahmen haben ein Wahlrecht zwischen den Leistungen nach dem BAföG und denjenigen nach dem AFBG.