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Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs im Bereich der Tierhalter und der landwirtschaftlichen Betriebe

Die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, kann Auswirkungen auf die Qualität der gewonnenen Lebensmittel haben.

Für Sie zuständig

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Hausanschrift

Stadtplatz 38
92660 Neustadt a.d.Waldnaab

Postanschrift

Postfach 1260

92657 Neustadt a.d.Waldnaab

Telefon

+49 9602 79-0

Webseite

www.neustadt.de

Leistungsdetails

Den Anforderungskatalog aus arzneimittelrechtlichen Vorschriften für Halter von Lebensmittel liefernden Tieren finden Sie unter "Weiterführende Links".

Stand: 13.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz