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Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
und
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14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Heinrich-Sinz-Str. 14 u. 16
89335 Ichenhausen
Postfach 1
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