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Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Hauptstraße 31
86459 Gessertshausen

Postanschrift

Hauptstraße 31
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