Logo Bayernportal

Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Monheim

Bürgerbüro (mit Einwohnermelde-, Pass- und Ordnungsamt)

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.