Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen, in denen sozial benachteiligte bzw. individuell beeinträchtigte junge Menschen beschäftigt, qualifiziert und ausgebildet werden. Ziel der Maßnahmen ist ein gelingender Übergang und die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Beschreibung
Ziel
Junge Menschen, die wegen sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen besondere Schwierigkeiten haben, ihren Platz in der Arbeitswelt zu finden, sollen beruflich und sozial eingegliedert werden. Die Teilnahme an geförderten Projekten soll dazu führen, dass sie in Ausbildung oder Arbeit übergehen und dauerhaft Fuß im Arbeitsmarkt fassen können.
Gegenstand
Gefördert werden Projekte, jedoch keine Einzelpersonen oder Institutionen. Die Projekte müssen so angelegt sein, dass die jungen Teilnehmenden, die besonders schwierige Startbedingungen haben, passgenau unterstützt werden, damit sie anschließend in Arbeit, Ausbildung oder Beruf einmünden können.
Zuwendungsempfänger
Eine Förderung können juristische und natürliche Personen des öffentlichen und des privaten Rechts beantragen.
Art und Höhe
Für den Bereich des Europäischen Sozialfonds (ESF): Bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten aus Mitteln des ESF, bei Finanzierungslücken wegen nicht ausreichender Kofinanzierung ggf. zusätzlich staatliche Haushaltsmittel.
Für den Bereich des Arbeitsmarktfonds (AMF): Befristete, anteilige, degressive (im 1. Jahr bis zu 90 %, im 2. Jahr bis zu 80 %, im 3. Jahr bis zu 70 %) Förderung der geplanten bzw. festgestellten projektbezogenen Kosten.
Voraussetzungen
Die Antragsteller müssen zuverlässig und leistungsfähig sein (sowohl finanziell, als auch personell). Nachweise zu Referenzen, zertifiziertem Qualitätsmanagementsystem, Auditierung oder Gütesiegel sind vorzulegen.
Verfahrensablauf
Bitte nehmen Sie vor einer Antragstellung frühzeitig Kontakt zu den Ansprechpartnern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales oder dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration auf.
Die Anträge auf Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) sind beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einzureichen.
Die Anträge auf Förderung aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF) sind während der Antragsfrist ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail an arbeitsmarktfonds@stmas.bayern.de (E-Mail-Postfach des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration) zu übersenden.
Details zur Antragstellung und zum Verfahren finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" und "Weiterführende Links".
Fristen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt ganz wesentlich davon ab, ob die Unterlagen richtig und vollständig sind. Mit Bearbeitungszeiten nicht unter 3 Monaten müssen Sie rechnen.
Erforderliche Unterlagen
- Die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter "Rechtsgrundlagen".
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Vor Ort" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle eingetragen wird.
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Fördermöglichkeiten aus dem Arbeitsmarktfonds (21. Auflage 2017) [Dateiformat: pdf]
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Förderhinweise zur Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit [Dateiformat: pdf]
Aktion 2.1 Vorschaltprojekte, Aktion 2.2 Ausbildungsprojekte
Weiterführende Links
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Arbeitsmarktfonds
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
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Europäischer Sozialfonds
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
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Stand: 13.11.2017
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Für Sie zuständig
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