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Psychotherapeut/-in; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat

Psychotherapeuten können eine Approbation beantragen, wenn sie die psychotherapeutische Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedsstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern psychotherapeutisch tätig werden wollen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe

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