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Trennung und Scheidung; Beratung

Mütter und Väter, die für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben, haben im Falle der Trennung oder Scheidung ein Recht auf Beratung.

Für Sie zuständig

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Leistungsdetails

Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte in der Familie zu bewältigen und die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.

Im Falle von Trennung und Scheidung steht bei der Beratung das Bestreben im Vordergrund, dass die von der elterlichen Trennung und Scheidung betroffenen Kinder mit ihren Bedürfnissen nicht aus dem Blick der Eltern geraten. Die Eltern sollen bei der Gestaltung ihrer verantwortlichen Elternschaft trotz Trennung und Scheidung unterstützt und befähigt werden. Bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge ist das betroffene Kind oder der Jugendliche angemessen zu beteiligen.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Trennung und Scheidung sind Krisen für Sie und Ihre Kinder. Scheidung beendet Ihre Beziehung als Paar und
Ehepartner. Sie beendet jedoch nicht Ihre elterliche Verantwortung. Die wichtigste Hilfe, die Sie Ihren Kindern
geben können ist, weiterhin als Mutter und Vater verfügbar zu bleiben und gemeinsam als Eltern eine
maßgebliche Rolle im Leben des Kindes zu übernehmen. Wir bieten Ihnen folgende Unterstützung an:

  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • Beratung von Eltern zur Entwicklung eines einvernehmlichen Erziehungskonzepts
  • Beratung zur Entwicklung und Umsetzung einer Umgangsregelung
  • Weitervermittlung an die Angebote der Jugend- und Familienberatung des Stadtjugendamtes
  • Mediation
  • Mitwirkung im Familiengerichtsverfahren

 Das Beratungsangebot richtet sich an alle Mütter und Väter, die für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen.

Wenn Sie Beratung benötigen, wenden Sie sich an eine Ehe- und Familienberatungsstelle, Erziehungsberatungsstelle oder die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

Die Beratung kann von Vätern und Müttern kostenfrei in Anspruch genommen werden.

Stand: 20.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales