Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg