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Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kanzleistr. 3
95511 Mistelbach
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